Tag: Betretungsverbot

Naturschutzgebiete in Bayern

Bayern ist reich an Natur und Vielfalt. Diese Vielfalt mindestens zu erhalten und regional wieder auf früheres Niveau zu bringen, ist das Ziel der Gesetzgebung. Gesetzgeber sind in diesem Zusammenhang die EU, der Bund, das Land, der zuständige Landkreis und die Kommune. Für den einzelnen oft eher schwer zu verstehen, ergibt sich aber ein Schutzsystem für Flora und Fauna.

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Der Pilz, den wir oberhalb an der Oberfläche des Waldbodens sehen, ist nur ein kleiner Teil der Pilzpflanze. Die eigentliche Pflanze lebt als Mycel, stark im Boden verzweigt und besteht oft aus langen und verzweigten Fäden. Dieses Gebilde braucht viele Jahre um zu wachsen. Deshalb ist jeder Pilz ein wichtiger Teil des Ökosystems um ihn herum.

Wichtige Tipps für Pilzsammler*innen:

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