- Nähe zum Unfallort durch 109 Einsatzwachen
- Einsatztechnik mit 220 geländegängigen Einsatzfahrzeugen und 60 Motorschlitten
- Sicherheitsausrüstung für 4400 aktive Helfer
- Aus- und Fortbildung der Rettungskräfte
Dabei leistet jede Einsatzkraft ihren Dienst ehrenamtlich!
In Artikel 24 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wird geregelt, dass die Durchführenden des Rettungsdienstes für ihre Leistungen Benutzungsentgelte erheben müssen.
Da der tatsächliche Aufwand für einen Bergrettungseinsatz nur bedingt erfasst werden kann, muss eine pauschale Berechnung erfolgen. Die je nach Einsatzart unterschiedlichen Pauschalen wurden gemeinsam mit den Krankenkassen vereinbart. Sie liegen deutlich unter den tatsächlichen Kosten.
Um persönliche Härtefälle für Betroffene auszuschließen, hat sich die Bergwacht Bayern zudem entschieden, die Gesamtkosten eines Einsatzes mit Verletzungen, für den Betroffenen auf 2.500 Euro je 24 Einsatzstunden zu begrenzen, damit neben dem seelischen- und körperlichen Schaden kein finanzielles Desaster folgt.
Das für die Bergwacht Bayern entstehende Defizit in Höhe von 2,4 Millionen Euro, welches nach Abrechnung mit den Krankenkassen und einer finanziellen Unterstützung von Seiten der bayerischen Staatsregierung übrig bleibt, wird durch Spenden und sonstige Unterstützungsleistungen selbst finanziert.
Einsatzkosten
Einsatzarten, die auf Basis des Sozialgesetzbuches V durch die Krankenkassen erstattungsfähig sind:
Notfalleinsätze Berg(Rettung eines erkrankten oder Verletzten Bergsportlers, der im Anschluss ärztlich behandelt werden muss) | Pauschale |
| Notfalleinsatz Berg 1 | 740 Euro |
| Notfalleinsatz Berg 2 | 370 Euro |
| Notfalleinsatz Berg 3 | 185 Euro |
| Krankentransport | 185 Euro |
Sondereinsätze Berg(Besondere Einsätze die auf Basis des Sozialgesetzbuches V NICHT mit den Krankenkassen abgerechnet werden können) | Pauschale |
| Sondereinsatz Berg 1 | 740 Euro |
| Sondereinsatz Berg 2 | 370 Euro |
| Sondereinsatz Berg 3 | 185 Euro |






